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Arbeitsrecht - Befristetes Arbeitsverhältnis

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Alexander Lindenberg,Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Bei befristeten Arbeitsverhältnissen unterscheidet man zwischen Zeitbefristungen und Zweckbefristungen. Zeitbefristungen werden für einen kalendermäßig bestimmbaren Zeitraum geschlossen. Die zweckbefristeten Arbeitsverhältnisse werden abgeschlossen, wenn von vornherein der Eintritt eines gewissen Ereignisses feststeht, jedoch dieser nicht kalendermäßig bestimmbar ist. Diese Befristungsart findet zum Beispiel bei der Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers Anwendung. Für die Vertragspartner ist es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis nicht erforderlich, nach Ablauf der Befristung eine zusätzliche Kündigung auszusprechen. Es ist jedoch dringend anzuraten, den befristeten Arbeitsvertrag durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Bei einem Großteil der befristeten Arbeitsverhältnisse ist es erfahrungsgemäß so, dass die geschlossene Befristung unwirksam ist. Dies kann zum Einen mit der Anzahl der Befristungen zusammenhängen, als auch mit einem etwaigen Sachgrund in der Befristung. Teilweise auch, dass Befristungen ohne Sachgrund geschlossen werden über Zeiträume, die so durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht vorgesehen sind.

Oft sind Befristungen auch bereits deshalb unwirksam, da sie an bestimmten Formalien scheitern. Es gibt beispielsweise die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle antritt, vor Antritt der Arbeitsstelle einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, auf dem Arbeitsvertrag die Unterschrift des Geschäftsführers jedoch nicht vorliegt und ihm das unterschriebene Exemplar des Arbeitsvertrages erst nach Arbeitsbeginn übergeben wird. Hier hat der Arbeitnehmer zunächst einige Stunden bereits unbefristet bei dem Arbeitgeber gearbeitet, sodass unter Umständen die nachfolgende Befristung unwirksam sein kann. Es gibt eine Vielzahl von weiteren Fallstricken, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Auch hier ist es ratsam sich möglichst zeitnah mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin in Verbindung zu setzen.