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Arbeitsrecht - Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

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Kanzlei für Arbeitsrecht BerlinFachanwalt Alexander Lindenberg
Alexander Lindenberg,Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Häufig versuchen Arbeitgeber Arbeitnehmer zu kündigen wegen Arbeitsverweigerung. Typischer Fall ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert eine bestimmte Tätigkeit zu verrichten, dieser sich weigert und im Anschluss hieran der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht. Regelmäßig sind diese Kündigungen dann zum großen Erstaunen der Arbeitgeber unwirksam. Hintergrund ist, dass zunächst eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen. Dies ist bei einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zwingend notwendig. Das Bundesarbeitsgericht verlangt insoweit, dass der Arbeitnehmer sich beharrlich weigert Weisungen des Arbeitgebers zu folgen. Dies ist erst dann gegeben, wenn zunächst eine Abmahnung ausgesprochen worden ist. Darüber hinaus gibt es Sonderfälle, in denen einem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Dies ist letztlich immer eine Frage des Einzelfalls. Auf keinen Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet sich strafbar zu machen, zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber eine gesetzlich unzulässige Mehrarbeit verlangt. Besonderheiten bestehen auch bei bestimmten Gewissenskonflikten. Hier kommt es auch wieder auf den Einzelfall an.

Es ist daher bei jeder Kündigung im Einzelnen konkret zu prüfen, ob diese gerechtfertigt ist. Sollten Sie hier von einer Kündigung betroffen sein, rate ich daher dringend unmittelbar meine Hilfe in Anspruch zu nehmen.