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Arbeitsrecht - Kündigung wegen Beleidigung

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Kanzlei für Arbeitsrecht BerlinFachanwalt Alexander Lindenberg
Alexander Lindenberg,Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Oft sind Arbeitnehmer Kündigungen ausgesetzt, die damit begründet werden, dass sie andere Mitarbeiter oder Vorgesetzte beleidigt hätten. Zunächst einmal ist zu untersuchen welche konkrete Beleidigung ausgesprochen worden ist und dann ist auch zu prüfen, in welcher konkreten Branche, bzw. welcher konkrete betriebsübliche Umgangston herrscht. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer zu der entsprechenden Beleidigung provoziert wurde. Es sind jeweils immer die Gesamtumstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Erfolgt beispielsweise eine Beleidigung über den Chef im Kollegenkreis, so liegt schon deshalb keine Beleidigung vor, da in der Regel davon auszugehen ist, dass eine derartige Äußerung in der Erwartung abgegeben wird, dass sie gerade nicht an den Vorgesetzten weiter getragen wird.

Sollten Sie deshalb von einer Kündigung wegen einer Beleidigung betroffen sein, ist dringend anzuraten, sich in anwaltliche Beratung zu begeben, am besten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, um gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage zu erheben.