Bei der Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsgebieten bleibt eine Spezialisierung nicht aus. So hat sich Rechtsanwalt Alexander Lindenberg auf das Arbeitsrecht und Zivilrecht ausgerichtet, wobei eine umfassende Rechtsberatung auch in allen anderen juristischen Belangen erfolgt.
Einer der Schwerpunkte der Kanzlei ist die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des kollektiven und Individualarbeitsrechts. Besonders im Arbeitsrecht ist eine Beratung vor der Führung von Auseinandersetzungen dringend anzuraten. Auf der Arbeitgeberseite werden im Vorfeld von Kündigungen die schwersten Fehler gemacht, die im Nachhinein kaum noch zu beheben sind. Die Kanzlei vertritt in Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsentfernungsklagen und Zahlungsklagen erfolgreich. Gerade in den Kündigungsschutzverfahren und bei betrieblichen Umstrukturierungen sowie beim Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen ist die frühzeitige Konsultation bei einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht angeraten.
Insbesondere ist die Höhe einer etwaigen Abfindung abhängig von den Erfolgsaussichten der Parteien. Diese wiederum sind abhängig von der Qualität der rechtlichen Beratung. Rechtsanwalt Lindenberg ist von der Rechtsanwaltskammer Berlin als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen worden.
Im Immobilienrecht beraten wir sie unter anderem bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen (Schenkungen), Nießbrauch, Grundbuchrecht, jeglichen Grundstücksgeschäften und beim Wohnungseigentumsrecht. Im Bereich des Grundstücksverkehrs sind das Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht zu beachten. Darüberhinaus vertritt Rechtsanwalt Lindenberg insbesondere bei Immobilien- Zwangsversteigerungen.
Im Zivilrecht ist die Kanzlei spezialisiert auf die Bereiche des Vertragsrechtes und konsequente und wirtschaftliche Titulierung von Forderungen. Eine weitere Tätigkeit hat sich im Bereich des Baurechts, Werkvertragsrechts und Immobilienrechts herausgebildet. Gerade auch bei der Durchsetzung alltäglicher Forderungen ist es für die Mandantschaft von größter Bedeutung, wenn hier das Handeln des Rechtsanwaltes von Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen geprägt ist. Daneben wird die Kanzlei umfassend beratend bei kleinen und mittelständischen Unternehmen tätig und ersetzt teilweise alltägliche Aufgaben der Rechtsabteilung.