Haftung des Betriebserwerbers

Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass eine Betriebsstilllegung und ein Betriebsübergang sich einander ausschließen.Abgeschlossen ist eine Stilllegung dann, wenn die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer beendet sind.

Kommt es nach der faktischen Einstellung des Betriebes, aber vor Ablauf der Kündigungsfristen zu einem Betriebsübergang, tritt der Betriebserwerber nach § 613 a BGB in die Position des Arbeitgebers ein, mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Dies gilt insbesondere auch bei einem Betriebsübergang während eines laufenden Insolvenzverfahrens.(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Oktober 2009 ? 8 AZR 766/08)

Kontaktmöglichkeiten - Telefon- und Faxnummer
Telefon:
Telefax:
+49 (0) 30 - 30 69 90 90
+49 (0) 30 - 30 69 90 999

- Kontaktformular
Name: Vorname:
E-Mail:
Betreff: Ihre Nachricht:

- Rückrufservice
Name: Vorname: Telefon / Mobil: Gewünschte Rückrufzeit:
Rechtsanwalt Lindenberg
Anwalt Spandau | Anwalt Arbeitsrecht Berlin | Rechtsanwalt Bankrecht Berlin | Rechtsanwalt Kapitalmarktrecht Berlin | Anwalt für Arbeitsrecht in Potsdam | Kanzlei Rechtsanwalt Alexander Lindenberg | Anwalt Berlin - Kosten | Anwalt Berlin Arbeitsrecht | Berliner Fachkanzlei für Arbeitsrecht | Rechtsgebiete | Sitemap |
Rechtsanwalt Lindenberg
Fachanwalt für Bank & Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht