Oftmals werden Arbeitnehmer am Arbeitsplatz alkoholisiert angetroffen und hierauf wird dann eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Sofern Sie hiervon betroffen sind, sollten Sie einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, befragen.
Eine fristlose Kündigung wegen Alkohols ist für den Arbeitgeber nur schwer zu begründen. Die Rechtssprechung lässt eine verhaltensbedingte Kündigung dann nicht zu, wenn eine Alkoholabhängigkeit besteht. In derartigen Fällen fehlt es an der Vorwerfbarkeit, da Alkoholismus als Krankheit angesehen wird. Das Erscheinen am Arbeitsplatz kann daher nicht zum Vorwurf gemacht werden. Eine hierauf gestützte verhaltensbedingte Kündigung ist nicht haltbar.
Auch das einmalige alkoholisierte Antreffen am Arbeitsplatz genügt in der Regel nicht für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung. Hier muss zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden. Darüber hinaus ist stets der Einzelfall zu betrachten. Hat hier eine Geburtstags-, Weihnachtsfeier oder Ähnliches stattgefunden etc.
Letztlich bleibt immer anzuraten in solchen Fällen einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, aufzusuchen. Setzen Sie sich mit meiner Kanzlei in Verbindung.