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Arbeitsrecht - Befristung

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Kanzlei für Arbeitsrecht BerlinFachanwalt Alexander Lindenberg
Alexander Lindenberg,Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Häufig suchen Arbeitnehmer einen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin auf, weil ein zwischen ihm und dem Arbeitgeber bestehender Arbeitsvertrag auf Grund von Befristung zu enden droht. Hier ist es wichtig sich rechtzeitig vor dem Befristungsende über die rechtlichen Möglichkeiten zu unterrichten.

Bei einer Vielzahl von befristeten Arbeitsverhältnissen ist die geschlossene Befristung unwirksam. Dies kann zum Einen mit der Anzahl der Befristungen zusammenhängen, als auch mit einem etwaigen Sachgrund in der Befristung. Teilweise auch, dass Befristungen ohne Sachgrund geschlossen werden über Zeiträume, die so durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht vorgesehen sind.

Oft sind Befristungen auch bereits deshalb unwirksam, da sie an bestimmten Formalien scheitern. Es gibt beispielsweise die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle antritt, vor Antritt der Arbeitsstelle einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, auf dem Arbeitsvertrag die Unterschrift des Geschäftsführers jedoch nicht vorliegt und ihm das unterschriebene Exemplar des Arbeitsvertrages erst nach Arbeitsbeginn übergeben wird. Hier hat der Arbeitnehmer zunächst einige Stunden bereits unbefristet bei dem Arbeitgeber gearbeitet, sodass unter Umständen die nachfolgende Befristung unwirksam sein kann.

Es gibt eine Vielzahl von weiteren Fallstricken, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln.

Auch hier ist es ratsam sich möglichst zeitnah mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin in Verbindung zu setzen.