Bei betriebsbedingten Kündigungen ist zunächst zu prüfen, ob auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Betriebsbedingte Kündigungen stellen eine erhebliche Hürde für den Arbeitgeber dar diese gerichtssicher durchzuführen.
Betriebsbedingte Kündigungen stellen eine erhebliche Hürde für den Arbeitgeber dar diese gerichtssicher durchzuführen. Zunächst ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig, dass tatsächlich der Arbeitsplatz entfallen ist. Hierbei ist durch den Anwalt für Arbeitsrecht zu prüfen, ob die Voraussetzung für den Entfall des konkreten Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers vorliegen.
Sollte es dem Arbeitgeber tatsächlich gelingen darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitsplatz entfallen ist, ist als nächste Hürde von ihm darzulegen und zu beweisen, dass eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt wurde. Hierbei sind zu berücksichtigen sämtliche Arbeitnehmer, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, wie diejenige des Arbeitnehmers, der gekündigt werden soll.
Hier entstehen bereits die meisten Fehler, da teilweise Arbeitnehmer unberücksichtigt bleiben, welche nahezu die gleiche Tätigkeit ausüben. Wenn dieser Personenkreis dann gefunden wurde muss geprüft werden, ob bei der Sozialauswahl eine angemessene Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Lebensalters und der Unterhaltsverpflichtungen getroffen wurde.
In einer weiteren Stufe hat der Arbeitgeber dann die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Arbeitnehmer, erfolgreich einen Kündigungsrechtsstreit wegen einer ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung zu führen, ist sehr hoch. Im Umkehrschluss muss sich der Arbeitgeber dann entscheiden, ob er den Arbeitnehmer auf Grund eines drohenden Prozessverlustes dann weiterbeschäftigt oder ob er sich durch Einigung mit dem Arbeitnehmer auf eine angemessene Abfindung von diesem trennt.
Ganz entscheidend für die Höhe einer Abfindung ist es deshalb, wie gut die Rechtsposition des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit ist. Dies ist letztlich der Maßstab, aus dem sich dann die Höhe der Abfindung orientiert.
Rechtsanwalt Lindenberg ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin seit Jahren in dem Bereich tätig und gerade auf diese Art von Kündigungen spezialisiert. Es ist daher anzuraten, bereits im Vorfeld und frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.