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Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung ohne Kündigungsgrund

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Kanzlei für Arbeitsrecht BerlinFachanwalt Alexander Lindenberg
Alexander Lindenberg,Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Gerade in letzter Zeit haben wir festgestellt, dass eine Vielzahl von fristlosen Kündigungen durch den Arbeitgeber ausgesprochen worden sind, einfach um in bestimmten Situationen das Arbeitsverhältnis zu lösen. Dies gerade in den Fällen, in denen der betriebliche Bedarf an Personal gesunken ist oder Ähnliches.

Offensichtlich ist den Arbeitgebern hier nicht bewusst, dass sie den Arbeitnehmer geradezu dazu zwingen eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Erhebt der Arbeitnehmer dann keine Kündigungsschutzklage gegen eine derartig unberechtigte fristlose Kündigung, hat dies in der Regel eine Sperre bei der Bundesagentur zur Folge und es entfällt sowohl die Lohnzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers, als auch der Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, der Arbeitnehmer fristlos gekündigt, seit zwei Wochen nicht mehr beschäftigt, Kündigungsschutzklage ist erhoben, versucht dann im Nachhinein der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess irgendwelche Kündigungsgründe zu konstruieren, die letztlich nicht haltbar sind. Oft geht die Situation dann soweit, dass die konstruierten Kündigungsgründe frei erfunden werden. Hierbei handelt es sich jedoch dann um einen tatsächlichen Prozessbetrug des Arbeitgebers. Sofern dieser nachweisbar ist, endet die Akte dann bei der Staatsanwaltschaft.

Unabhängig davon ist anzuraten für den Fall, dass Sie von einer außerordentlichen fristlosen Kündigung betroffen sind, unmittelbaren anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, am besten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, am besten bei mir.