Des öfteren werden Kündigungen ausgesprochen, da ein Arbeitnehmer eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausgeübt hat. Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer Nebentätigkeiten ausüben, sofern die Interessen des Arbeitgebers nicht konkret beeinträchtigt sind. Es darf deshalb keine konkurrierende Tätigkeit sein oder besondere Kenntnisse, die aus dem Arbeitsverhältnis beruhen, und Informationen dürfen nicht verwertet werden. Dies ist aber in der Regel nicht der Fall. Für den Fall, dass Sie von einer Kündigung wegen eines Verstoßes gegen das Nebentätigkeitsverbot betroffen sind, haben Sie daher sehr gute Chancen erfolgreich hier gegen vorzugehen, das auch dann, wenn die Nebentätigkeit nicht genehmigt war. Grundsätzlich ist jeder Fall individuell zu betrachten.
Im Falle des Ausspruches einer Kündigung wenden Sie sich unmittelbar an einen Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um rechtlichen Rat einzuholen.