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Arbeitsrecht - Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung

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Kanzlei für Arbeitsrecht BerlinFachanwalt Alexander Lindenberg
Alexander Lindenberg,Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen schlechter Arbeitsleistung ist in der Regel unwirksam. Grundsätzlich schuldet der Arbeitnehmer nur seine persönliche Leistungsfähigkeit.

So erbringt zum Beispiel der eine Maler bei 100 Prozent Leistung fünf Quadratmeter in der Stunde, der andere Maler zehn Quadratmeter. Eine Kündigung hierauf kann nicht gestützt werden. Sollten Sie von einer entsprechenden Kündigung wegen Schlechtleistung betroffen sein, sind die Erfolgsaussichten hier besonders günstig, sodass es anzuraten ist, unmittelbar aus diesem Grund rechtlichen Rat in unserer Kanzlei einzuholen, um erfolgreich gegen diese Kündigung vorzugehen.