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Arbeitsrecht - Personenbedingte Kündigung

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Kanzlei für Arbeitsrecht BerlinFachanwalt Alexander Lindenberg
Alexander Lindenberg,Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Die Personenbedingte Kündigung beinhaltet Kündigungsgründe, die in den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers liegen. Hierbei wird nicht ein konkretes Fehlverhalten dem Arbeitnehmer vorgeworfen, sondern bestimmte Eigenschaften zum Anlass genommen, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen. Personenbedingte Kündigungsgründe sind unter anderem die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, als Folge einer Erkrankung des Arbeitnehmers, eine Haftstrafe oder eine fehlende Arbeitserlaubnis. Insoweit setzt die personenbedingte Kündigung voraus, dass der Arbeitnehmer nicht mehr über seine individuellen Fähigkeiten und Eignungen verfügt, um die vertraglich vereinbarte und geschuldete Arbeitsleistung vollständig zu erbringen. Hauptfallgruppe ist der Ausspruch einer personenbedingten Kündigung auf Grund Erkrankung des Arbeitnehmers. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber überhaupt in der Lage ist, eine negative Zukunftsprognose des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers zu erbringen aus der sich ergibt, dass auch zukünftig mit erheblichen Beeinträchtigungen und der Störung der betrieblichen Interessen zu rechnen ist. Insoweit ist es von ganz erheblicher Bedeutung, vor der Führung von Personalgesprächen anwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen, um sich entsprechend vorzubereiten. Sofern der Arbeitnehmer auf seinen bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr einsetzbar ist, ist dann von Seiten des Arbeitgebers zu prüfen, ob eine anderweitige Einsatzmöglichkeit auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist. Die Rechtssprechung hierzu ist recht kompliziert, sodass hier erhebliche Fallstricke für die Arbeitgeberseite besteht.

Sollten Sie von einer personenbedingten Kündigung betroffen sein rate ich dazu, unmittelbar einen Beratungstermin mit meiner Kanzlei zu vereinbaren.