Oft wird im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen, um sich von einem Arbeitnehmer zu lösen. Letztlich ist Hintergrund auch, dass eine betriebsbedingte Kündigung im Rechtsstreit oft schwer zu führen sein wird.
In der Folge wird dann versucht über eine verhaltensbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis zunächst außerordentlich zu lösen. Die Voraussetzung für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung werden jedoch durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sehr hoch angesiedelt, sodass wirklich nur in wenigen Ausnahmefällen eine verhaltensbedingte Kündigung gerichtsfest ist.
Die Materie ist an sich recht kompliziert, sodass hier auch die Betreuung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin nur dringend angeraten werden kann. Sofern eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam wird, droht anderenfalls neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch noch eine Sperre durch die Bundesagentur für Arbeit.
Regelmäßig besteht der Erfahrungswert, dass der Arbeitnehmer nach dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung auch kein Interesse mehr hat, bei dem Arbeitgeber zu arbeiten. Es wird dann letztlich vergleichsweise angestrebt, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden, gegen Zahlung einer Abfindungssumme durch den Arbeitgeber. Gerade hierzu ist es sinnvoll, einen Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin rechtzeitig zu mandatieren.