Die Kanzlei befasst sich umfangreich mit der Betreuung bankrechtlicher Mandate.
Rechtsanwalt Lindenberg ist als gelernter Bankkaufmann im Bereich des Bankrechts spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Lindenberg ist von der Rechtsanwaltskammer Berlin als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zugelassen.
Hieraus ergeben sich insbesondere nachfolgende Kompetenzfelder im Bereich des Bankrechts:
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigung eines Kreditengagements
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verwertung von Sicherheiten
- Immobilienzwangsversteigerungen
- Inanspruchnahme als Bürgen
- Inanspruchnahme von Ehepartnern und Lebensgefährten als Mitkreditnehmer/Bürge
sowie sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Sach- und Rechtsfragen.
Regelmäßig werden Mandanten von einer Kreditkündigung betroffen, obwohl die Voraussetzungen für die Kündigung eines Kreditengagements nicht vorliegen. Hierdurch drohen erhebliche Schäden, zum einen durch die Verwertung von Sicherheiten, die Inanspruchnahme von Bürgen, als auch die Kreditgefährdung durch Einmeldung der Kreditkündigung bei Schufa, Creditreform etc. In diesen Fällen ist regelmäßig schnelles Handeln notwendig, um weitere Schäden als Dominoeffekt zu vermeiden.
Darüber hinaus kommt es regelmäßig zur Inanspruchnahme von Ehepartnern und Lebensgefährten, sowohl als Mitkreditnehmer, als auch als selbstschuldnerische Bürge. Auch hier ist regelmäßig zu prüfen, ob die Inanspruchnahme als Mitkreditnehmer oder als Bürge zulässig ist. In einer Vielzahl von Fällen, konnte hiergegen bereits erfolgreich vorgegangen werden.
Im weiteren Zusammenhang mit der Kreditkündigung steht regelmäßig, dass auch die weitere Verwertung von Sicherheiten, beispielsweise die Versteigerung von Immobilien, erfolgt. Auch hier bestehen erhebliche Möglichkeiten im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren noch Einfluss zu nehmen und Schäden zu reduzieren.