-->

Kosten

Kontakt
Kanzlei für Arbeitsrecht BerlinFachanwalt Alexander Lindenberg
Alexander Lindenberg,Fachanwalt für Arbeitsrecht
24h Terminvereinbarung +49 30 555 79 888 1
iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Für verschiedene Rechtsangelegenheiten existieren ergänzend unterschiedliche Gebührenansätze. Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich für Verfahren, die vor dem 01.07.2004 begonnen wurden, nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Seit dem 01.07.2004 gilt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Erstberatung

Die Erstberatung dient der Klärung offener Rechtsfragen. Es ist anzuraten, sich möglichst früh von einem Anwalt beraten zu lassen, um vermeidbare Fehler oder Fehleinschätzungen zu verhindern. Die Kosten einer Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.

Übertragung des Mandats

Bei der Übertragung des Mandats werden die Kosten der Erstberatung verrechnet. Die Kosten des Mandats errechnen sich nach dem sogenannten Streitwert, d. h. nach dem wirtschaftlichen Interesse, das Sie an einem Rechtsstreit haben. In Strafgeld- und Bußgeldsachen fallen streitwertunabhängige Rahmengebühren an. Sämtliche Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dabei richten sich die angefallenen Gebühren nach einem umfangreichen Vergütungsverzeichnis, auf das verwiesen wird. Sie können nach Ihren Angaben die ungefähre Gebührenhöhe unter www.jusline.de ermitteln.

Die Kanzlei arbeitet mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, wird von uns aus die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung abgefordert. Sofern von der Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt wird, erfolgt eine Abrechnung der Kosten direkt gegenüber der Rechtsschutzversicherung, so dass allenfalls die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu leisten ist. Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Die Gewährung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab.