Unsere Expertise für Sie in Berlin
Wir, die Kanzlei Lindenberg, sind stolz, Ihnen gleich an zwei Standorten der Region unsere Expertise und Unterstützung anbieten zu können: in Berlin-Spandau und in Potsdam. An beiden Standorten freuen wir uns darauf, uns Ihrer Anliegen annehmen zu dürfen.
Kündigung, Aufhebung, Abfindung – Ihr Anliegen ist ganz unser Fall
Ihnen droht die Kündigung und Sie wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Es ist von einem Aufhebungsvertrag und von Abfindung die Rede, doch Sie wollen jetzt keinen Fehler machen und kein Geld verschenken?
Wir können Sie beruhigen: Wir verfügen über ein Höchstmaß an Erfahrung mit solchen Extremsituationen des Arbeitslebens. Unsere Kompetenz und jahrelange Praxis auf diesem Rechtsgebiet garantieren, dass wir mit Ihnen sehr schnell von der Ist-Analyse zu einem aktiven Handlungsplan kommen. Unser gemeinsames Ziel: Die Wahrung Ihrer Rechte und das Maximum für Sie!
Deshalb wenden Sie sich in folgenden Fällen an uns:
- Ihnen wurde gekündigt oder die Kündigung steht kurz bevor.
- Sie vermuten, dass für Sie Kündigungsschutz besteht, wissen jedoch nicht, wie Sie diesen für sich in Anspruch nehmen können.
- Sie steigen bewusst aus Ihrem Job aus und wollen eine möglichst hohe Abfindung aushandeln.
- Sie wollen Ihren befristeten Arbeitsvertrag per Klage entfristen.
- Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten, und Sie sind unsicher, ob Sie diesen annehmen sollten.
Unser Tipp: Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!
Es klingt beinahe unglaublich, doch laut Statistik – und das belegt unsere Erfahrung – lässt sich nur ein Drittel aller Arbeitnehmer in den oben genannten Fällen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten. Das Ergebnis liegt auf der Hand: Ihr Arbeitgeber hat vergleichsweise leichtes Spiel. Sie, als verdienter Arbeitnehmer, verzichten auf einen Großteil Ihrer Rechte und unter dem Strich auf viel Geld! Wollen Sie das?
Machen Sie es Ihrem Arbeitgeber nicht so einfach. Lassen Sie sich von Anfang an von der Kanzlei Lindenberg vertreten – das zahlt sich aus! Wir setzen uns schnell mit Ihnen an einen Tisch und gehen Schritt für Schritt vor:
- Zunächst erörtern wir mit Ihnen, ob die Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses erkämpft werden soll oder ob eine Beendigung angestrebt wird.
- Für den Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht es letztlich darum, die maximal möglichen wirtschaftlichen Vorteile für Sie aus dem beendeten Arbeitsverhältnis zu ziehen und eine angemessene Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu finden. Hierbei sind sämtliche Umstände zu berücksichtigen. Wird eine Abfindung gezahlt, muss diese z.B. sozialversicherungs-unschädlich vereinbart werden.
- Wir rechnen nach den Gebühren ab, die durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich festgelegt sind. Bei einem Gerichtsprozess wird der Gegenstandswert durch das Gericht festgesetzt. Damit sind die Kosten stets transparent.
Übrigens: Unsere Erstberatungen im Zusammenhang mit dem Ausspruch von arbeitsrechtlichen Kündigungen sind für Sie kostenfrei.
Im Falle einer Kündigung bieten wir Ihnen garantiert kurzfristige Beratungstermine an, da es im Arbeitsrecht besonders kurze Fristen zu berücksichtigen gilt.