Die Kanzlei befasst sich schwerpunktmäßig ebenfalls mit den Bereichen des Kapitalanlage- und Kapitalmarktrechts.
Rechtsanwalt Lindenberg ist gelernter Bankkaufmann und betreut seit 10 Jahren sowohl Anleger, Fonds, als auch Initiatoren in diesem Bereich.
Herr Lindenberg ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht durch die Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen.
Zu den Kompetenzfeldern gehören hier insbesondere:
- Fragen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen
- Berater- und Vermittlerhaftung
- Allgemeines Bankrecht
- Kapitalmarktnahes Gesellschaftsrecht
- Geschlossene Fonds und Spezialfonds
- Spruchverfahren
- Öffentlich-rechtliches Kapitalmarktrecht
Regelmäßig geht es zunächst hier um eine genaue Analyse der tatsächlich gewählten Vertragsformen. In welcher Gesellschaftsform ist die Anlage gewählt worden, welche Verzahnung durch Vermögensverwaltungsgesellschaften, geschäftsführende Gesellschafterinnen, als auch Initiatoren ist hier gegeben. In welchem Verhältnis, über welche Konstruktionsart und -weise ist die Finanzierung der Beteiligung erfolgt und letztlich die Prüfung der Frage, inwieweit Freistellungsansprüche gegen etwaige Kapitalvermittler, als auch finanzierende Banken besteht.
Gerade im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds verfügt die Kanzlei über umfassende Erfahrung bei der erfolgreichen Durchsetzung von Mandanteninteressen.